Allgemeine Geschäftsbedingungen für den „LocalBoost“ Service der Complita


§ 1 Geltungsbereich


Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Complita (nachfolgend „COMPLITA“ genannt) und ihren Kunden in Bezug auf die ​Optimierung Online-Sichtbarkeit von Unternehmensauftritten im Internet und die damit verbundenen verschiedenen ​Leistungspakete (im Folgenden insgesamt auch „Digital Service“ genannt).



§ 2 Leistungen von COMPLITA


COMPLITA verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zu erbringen.


Der konkrete Umfang der von COMPLITA geschuldeten Leistungen ergibt sich in der Regel aus der zwischen den Vertragsparteien ​vereinbarten Leistungsbeschreibung, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist.


COMPLITA wird bei der Erbringung der Dienstleistungen stets mit dem Kunden zusammenarbeiten. Sollte sich während der ​Zusammenarbeit herausstellen, dass die Leistungsbeschreibung geändert und/oder angepasst werden muss, wird COMPLITA dies ​dem Kunden unverzüglich mitteilen. Sollten sich die von COMPLITA geschuldeten Leistungen aufgrund nachträglich mitgeteilter ​Wünsche des Kunden mehr als nur unerheblich ändern, werden sich die Parteien auf eine angepasste Leistungsbeschreibung sowie ​ggfls. die Anpassung der Vergütung einigen. Kommt keine Einigung zustande, behält die ursprüngliche Leistungsbeschreibung ihre ​Gültigkeit.


COMPLITA steht dem Kunden in allen vertragsrelevanten Belangen beratend und unterstützend zur Seite.



§ 3 Leistungen des Kunden


Der Kunde stellt COMPLITA rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte und Informationen zur Verfügung, die COMPLITA für die Erbringung ​der Dienstleistungen benötigt. COMPLITA ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen ​auf ihre Richtigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. COMPLITA übernimmt auch keine Garantie dafür, dass die zur ​Verfügung gestellten Inhalte und Informationen geeignet sind, den mit der Optimierung des Internetauftritts erfolgten Zweck zu ​erreichen.


Zu den bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotographien, ​Grafiken, Muster und Tabellen, die der Kunde COMPLITA in digitaler Form zur Verfügung zu stellen hat.


Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte mit den geltenden Bestimmungen und Gesetzen, insbesondere ​dem Medien-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht übereinstimmen. Der Kunde stellt COMPLITA hinsichtlich aller Ansprüche ​frei, die sich aus rechtlich Beanstandens werten Inhalten ergeben. Von der Freistellungsverpflichtung sind auch die Kosten der ​Rechtsverfolgung umfasst.


Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist COMPLITA berechtigt, nach dem Setzen einer angemessenen Frist, die ​weitere Erbringung der Dienstleistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Der Kunde schuldet ​für den Zeitraum der unterlassenen Mitwirkung weiter die vereinbarte Vergütung. Kommt der Kunden seinen Mitwirkungspflichten ​wiederholt und/oder über Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht nach, hat COMPLITA das Recht, diesen Vertrag fristlos zu ​kündigen und dem Kunden die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.



§ 4 Abnahme


COMPLITA wird dem Kunden die Fertigstellung erbrachter Leistungen anzeigen. Nach erfolgter Anzeige wird der Kunde die Inhalte ​unverzüglich auf ihre Funktionsfähigkeit und ihre Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung überprüfen. Etwaige Mängel hat ​der Kunde unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) anzuzeigen.


Sofern die Leistungen mangelfrei und vertragsgemäß erstellt wurde, wird dies der Kunde COMPLITA schriftlich (auch per E-Mail) ​mitteilen (Abnahme). Sofern der Kunde die Abnahme unterlässt, fordert COMPLITA den Kunden schriftlich (auch per E-Mail) zur ​Abnahme binnen 10 Tagen auf. Verstreicht die Frist fruchtlos, gilt die Website als abgenommen.



§ 5 Nutzungsrechte


COMPLITA räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von COMPLITA erstellte Leistungen ​einschließlich etwaiger dazu gehörender Unterlagen, Skizzen, Entwürfe und Dokumentationen sowie eines Quellcodes in sämtlichen ​bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen, zu ​verbreiten und zur Verfügung zu stellen. Hiervon ist auch die Vergabe von Unterlizenzen umfasst.


Hinsichtlich dem von COMPLITA auf Kundenwunsch erstellten Bild- und/oder Foto- und/oder Bewegtbild-Material gelten die ​Allgemeinen Geschäftsbedingungen Image-Videos und Fotos. Diese AGB gelten sinngemäß auch für die Fälle, in denen COMPLITA auf ​Kundenwunsch urheberrechtlich geschützte Texte zur Verfügung stellt.



§ 6 Vergütung und Verzug


Die Vergütung richtet sich nach den jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Preislisten von COMPLITA zuzüglich Mehrwertsteuer. Die im ​Vertragsformular ausgewiesene einmalige Einrichtungspauschale wird dem Kunden spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ​in Rechnung gestellt und ist binnen weiterer 10 Tage zur Zahlung fällig. Evtl. gebuchte Zusatzprodukte werden gesondert in Rechnung ​gestellt und sind ebenfalls binnen 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.


Die monatlichen Raten sind ebenfalls binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und werden in der Regel erstmals ​nach Liveschaltung der Dienstleistung berechnet.


Dem Kunden wird empfohlen, COMPLITA ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.


Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder weist das Konto des Kunden keine ausreichende Deckung auf ​(Verzug), ist COMPLITA für die Dauer des Verzugs berechtigt, nach vorangegangener erfolgloser Fristsetzung, die Website des Kunden ​abzuschalten und etwaige Zugänge des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt jedoch in jedem Falle zur Zahlung der rückständigen ​Beträge und der weiteren Raten verpflichtet.


Gerät der Kunde mit der Zahlung von drei Monatsraten in Verzug, ist COMPLITA berechtigt, den Vertag nach vorheriger schriftlicher ​Abmahnung fristlos zu kündigen und die bislang erbrachten Leistungen zur Gänze in Rechnung zu stellen. Die darüberhinausgehende ​Geltendmachung eines Kündigungsfolgeschadensersatzanspruchs behält sich COMPLITA hiermit ausdrücklich vor



§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung


Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.


Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate ab erstmaliger Inrechnungstellung der monatlichen Raten gemäß § 6 Abs. 2. ​COMPLITA wird im Rahmen der Übersendung der ersten Monatsrechnung vorsorglich das konkrete Ende der Mindestlaufzeit ​mitteilen.


Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.


Die Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


Kündigungen müssen schriftlich, ersatzweise per Mail erfolgen.



§ 8 Haftung


COMPLITA haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von COMPLITA im Zusammenhang mit der Erbringung der ​vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt. COMPLITA haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des ​Körpers oder der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt.


Ansonsten haftet COMPLITA nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur in Höhe des vorhersehbaren, ​typischerweise eintretenden Schadens.


Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


Eine weitergehende Haftung sowie jegliche Haftung von COMPLITA für vom Kunden bereitgestellte Inhalte sind ausgeschlossen. ​Insbesondere haftet COMPLITA nicht, wenn Dritte, allen voran Google, den Zugriff eines Accounts blockieren oder die Accounts ​entfernen.


COMPLITA haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch Dritter entstehen (z.B. Cyberattacken, Computerviren usw.).


Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist ​und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe ​Fahrlässigkeit erlangen müsste.


Der Kunde haftet voll im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.



§ 9 Schlussbestimmungen


Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürften zu ​ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.


Sollte eine Bestimmung dieser AGB (oder des Vertrages) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit ​oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ​soll eine wirksame oder durchführbare Bestimmung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der unwirksamen oder undurchführbaren ​Bestimmung so weit wie möglich nahekommt.


Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der IPR.


Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder um eine juristische Person handelt, gilt als Gerichtsstand Berlin, sofern nicht ​ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.





All Right reserved by Complita BV. - 2024